Allgemeine Geschäftsbedingungen der buyBEST

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Gültig seit dem 1. Oktober 2004. All the BEST AG

1.Firma

  • buyBEST ist ein Dienstleistungsbetrieb der All the BEST AG

2. Rechtsstellung der buyBEST

  • Der Kunde beauftragt buyBEST, die Waren auf dem weltweit grössten Online-Marktplatz kommissionsweise zum Verkauf anzubieten
  • buyBEST bietet ausschliesslich seine Dienstleistungen an und ist nie Eigentümerin der Ware.
  • Es gilt ausschliesslich der Vertrag zwischen buyBEST und dem Kunden, sowie die darin festgehaltenen Abmachungen.

3. Bearbeitungskosten

  • Die Bearbeitungskosten richten sich nach Aufwand und werden im Vertrag zwischen dem Kunden und buyBEST festgehalten.

4. Verkaufsprovision

  • Die Verkaufsprovision richtet sich nach dem Wert der Ware und wird im Vertrag zwischen dem Kunden und buyBEST festgehalten.

5. Kommissionsware

  • Artikel, die gegen rechtliche Vorschriften oder die guten Sitten verstossen, werden nicht vermittelt.
  • Die Artikel werden von einem Experten der Firma buyBEST individuell begutachtet und bewertet. Die Dokumentation wird auf Grund der im Vertrag zwischen buyBEST und dem Kunden vereinbarten Abmachungen erstellt.
  • Die Artikel werden von buyBEST wahrheitsgetreu und vollständig beschrieben, fotografiert und in der passenden Kategorie eines geeigneten Online-Marktplatzes zum Verkauf angeboten.

6.Verkauf der Ware

  • Der Verkauf der Ware untersteht im Internet den Verkaufsregeln des in Anspruch genommenen Online-Marktplatzes.
  • buyBEST überwacht die Auktion während ihrer Laufzeit und verpflichtet sich, den Kunden über ihren Verlauf auf dem Laufenden zu halten. Fragen von potenziellen Käufern werden von buyBEST beantwortet.
  • Ist die Ware verkauft, wird der Kunde verständigt und über den erzielten Verkaufsbetrag informiert.
  • Bei Nichtverkauf wird der Kunde verständigt und es wird gemeinsam über das weitere Vorgehen entschieden. Wird kein weiterer Verkaufsversuch unternommen und stellt buyBEST die Ware nicht auf eigenes Risiko ein, entstehen dem Kunden gleichwohl die vereinbarten Bearbeitungsgebühren.

7. Bezahlung

  • Die Treuhandstelle Treuhand Cotting AG ist für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs verantwortlich.
  • Der Käufer erhält die detaillierte Rechnung ausschliesslich von der Firma buyBest.
  • Der Käufer überweist das Geld auf das Treuhandkonto der Treuhand Cotting AG.
  • Der Artikel bleibt bis zum Eingang des fakturierten Betrages bei der Treuhandstelle Treuhand Cotting AG im Eigentum des Verkäufers.
  • Nach Ablauf der üblichen Wartefrist (72h / 3 Tage) für Reklamationen wird der Kaufpreis abzüglich der Kommission und den Bearbeitungskosten gemäss dem vertraglich vereinbarten Verteilschlüssel auf das Konto des Verkäufers überwiesen.

8.Versand

  • Ist das Geld des Käufers bei der Treuhandstelle eingegangen, erteilt buyBEST dem Cargopartner den Auftrag, die Ware an den Käufer zu überführen oder stellt sie zum Postversand oder zur Abholung bereit.
  • Die Versandkosten werden individuell berechnet und, wenn nicht anders vereinbart, vom Käufer getragen. Es gelten die üblichen Preise der Post und der Cargopartner.

9.Versicherung

  • Die Artikel sind gegen allfällige Transportschäden nur auf Wunsch des Käufers versichert. Die Zollabwicklung wird von dem Cargopartner übernommen.
  • Post: Die Artikel sind gegen allfällige Transportschäden grundsätzlich nicht versichert. Der Käufer hat aber die Möglichkeit, eine Versicherung abzuschliessen. Die Zollabwicklung wird von der Post übernommen.
  • Abholung: Die Artikel sind nicht gegen allfällige Transportschäden versichert. Der Käufer hat kein Rückgaberecht. Die Zollabwicklung wird vom Käufer selbst übernommen.

10. Haftung

  • buyBEST übernimmt keine Sach- oder Rechtgewährleistung für die Kommissionsware.
  • Eine Haftung von buyBEST für indirekte Schäden oder für Folgeschäden jeglicher Art - gleich aus welchem Rechtsgrund - ist vollumfänglich und ausdrücklich ausgeschlossen.
  • Der Verkäufer versichert buyBEST, das Eigentum an der Ware und die zugesicherten Eigenschaften dem Käufer übertragen zu können.
  • Weist der Käufer die gelieferte Ware zurück, haftet dieser für den Rücktransport. Die Bestimmung gilt nicht bei Fehllieferungen durch die buyBEST.

11. Kündigung

  • Eine Kündigung des Kommissionsauftrages durch den Kunden ist nur möglich, solange buyBEST noch nicht mit dem Ausführungsgeschäft begonnen hat. D.h. bei einer Versteigerung auf einem Online-Marktplatz wurden für das Produkt noch keine verbindlichen Gebote abgegeben. Kündigungsrechte aus wichtigem Grund sind von dieser Bestimmung ausgenommen.

12. Gerichtsstand

  • Der Kommissionsvertrag und die AGB unterliegen schweizerischem Recht. Bern ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle aus dem Kommissionsvertrag und den AGB entstehenden Streitigkeiten.